Nutzungs­rechte

In der Zusammenarbeit mit unserer Agentur entstehen einzigartige, kreative Werke, die urheber­rechtlich geschützt sind. Je nachdem, wie Sie diese Werke nutzen möchten, räumen wir Ihnen die passenden Nutzungsrechte ein. In der Praxis werden üblicherweise einfache, ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkte Nutzungsrechte unterschieden, um den Nutzungsumfang eines Werkes zu regeln.

Kleine Kaffeerösterei vs. Konzern

Nutzungsrechte schaffen faire Verhältnisse, indem sie berücksichtigen, wie weitreichend ein Werk genutzt wird. Nehmen wir an, ein weltweit agierender Lebensmittelkonzern mit 10.000 Mitarbeitern möchte ein Produktlogo für eine neue Kaffeesorte erstellen lassen. Das Unternehmen plant, diese neue Kaffeesorte in mehreren Ländern zu vermarkten. Im Vergleich dazu möchte eine kleine familiengeführte Kaffeerösterei mit 10 Mitarbeitern ebenfalls eine neue Kaffeesorte im regionalen Handel anbieten und beauftragt dafür die Erstellung eines neuen Produktlogos.

Der Aufwand für die grafische Erstellung beider Produktlogos ist gleich, aber der Nutzungsumfang unterscheidet sich stark. Damit dieser unterschiedliche Nutzungsumfang angemessen berücksichtigt wird, erwirbt der Konzern erweiterte Nutzungsrechte, die mit einer höheren Gebühr verbunden sind. Im Vergleich dazu zahlt die kleine Kaffeerösterei eine niedrigere Nutzungsgebühr, da sie das Logo in einem deutlich geringeren Umfang nutzt.

Häufige Fragen

Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht?

Designentwürfe gelten als „Werke der angewandten Kunst“ und sind nach § 2 des Urheberrechtsgesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass der Designer als Urheber auch das Nutzungsrecht an seinem Werk hat. Damit ein Dritter sein Werk nutzen darf, muss der Designer ihm Nutzungsrechte einräumen.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass das Urheberrecht nach Bezahlung auf den Kunden übergeht. Diese Annahme ist nicht korrekt. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, d. h. es kann nicht von einem Urheber auf eine andere Person übertragen werden.

Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht?

Der Hauptunterschied zwischen einfachem und ausschließlichem Nutzungsrecht liegt darin, dass der Nutzer bei einem einfachen Nutzungsrecht nicht der alleinige Berechtigte ist, der das Werk verwenden darf. In dem Fall können der Urheber selbst, der Nutzer mit einfachem Nutzungsrecht und andere Berechtigte das Werk nutzen. Damit unsere Kunden, die von uns erstellten Werke exklusiv verwenden können, räumen wir standardmäßig das ausschließliche Nutzungsrecht ein.

Wie werden Nutzungsrechte anhand der Nutzungsfaktoren berechnet?

Nutzungsfaktoren sind Multiplikatoren, die den Wert der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bestimmen. Üblicherweise werden die Art, der Zweck, der Umfang, die Dauer und das Gebiet der Nutzung als Faktoren herangezogen.

Hier ein Rechenbeispiel für die Erstellung eines Produktlogos. Die Gestaltungsleistung hat einen Wert von 1.000 €:

  • Nutzungsart: ausschließlich (Faktor 0,1)
  • Nutzungszweck: Logo, verwendbar für alle Einsatzzwecke (Faktor 0,1)
  • Nutzungsumfang: mittel (Faktor 0,03)
  • Nutzungsgebiet: deutschsprachiger Raum (Faktor 0,03)
  • Nutzungsdauer: 5 Jahre (Faktor 0,03)

Gesamtnutzungsfaktor = 0,1 + 0,1 + 0,03 + 0,03 + 0,03 = 0,29
Kosten Nutzungsrechte = 1.000 € x 0,29 (Gestaltungsleistung x Gesamtfaktor) = 290,00 €

Fazit: Die Gesamtkosten für die Produktlogo-Erstellung betragen 1.290 € und beinhalten alle benötigten Nutzungsrechte. Die oben genannten Nutzungsfaktoren sind nur Richtwerte. Die genauen Konditionen können variieren.

In wieweit orientieren wir uns bei der Kalkulation der Nutzungsrechte am Tarifvertrag für Designer?

Bei der Kalkulation der Nutzungsrechte legen wir großen Wert auf Fairness und Augenmaß. Deshalb kalkulieren wir diese zwar nach dem VTV Design (Vergütungstarifvertrag Design), legen dabei bewusst aber nur einen Teil der empfohlenen Richtwerte zugrunde.

Der VTV Design ist ein Tarifvertrag, der zwischen der AGD (Berufsvereinigung für Designer in Deutschland) und dem SDSt (Selbstständige Designstudios e. V.) ausgehandelt wird. Er regelt die angemessene Vergütung von Designleistungen und beinhaltet Richtwerte für die Berechnung der Nutzungsrechte.

Warum sollten Nutzungsrechte klar ausgewiesen werden?

Nutzungsrechte sind essenziell, um urheberrechtlich geschützte Werke rechtssicher zu nutzen. Ohne eine klare Regelung der Nutzungsrechte besteht die Gefahr, dass Sie unsere Werke in einer Weise nutzen, die gegen das Urheberrechtsgesetz verstößt.

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